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   VG München, 08.12.2016 - M 19L DA 16.5200   

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VG München, 08.12.2016 - M 19L DA 16.5200 (https://dejure.org/2016,73671)
VG München, Entscheidung vom 08.12.2016 - M 19L DA 16.5200 (https://dejure.org/2016,73671)
VG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - M 19L DA 16.5200 (https://dejure.org/2016,73671)
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  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Art und Weise der Durchsuchung;

    Auszug aus VG München, 08.12.2016 - M 19L DA 16.5200
    Ein solcher liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 6).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist demgemäß in zweierlei Hinsicht zu beachten: Zum einen darf die Maßnahme nicht zur Bedeutung der Sache außer Verhältnis stehen, zum anderen darf aber auch die Maßnahme, um die ersucht wurde, nicht zu der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme außer Verhältnis stehen (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 12).

    Regelmäßig kommen entsprechende Zwangsmaßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Denn die Pflicht zum Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist unteilbar und nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt (BayVGH, B.v. 28.4.2014, a.a.O. Rn. 15).

    Hierfür ist die Handlungsbreite, in der Verletzungen der Pflicht zur Verfassungstreue und/oder eine Ansehensschädigung denkbar sind, zu groß, als dass sie einheitlichen Regeln unterliegen und in ihren Auswirkungen auf Achtung und Vertrauen gleichermaßen eingestuft werden könnten (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - a.a.O. Rn. 16).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht insoweit die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Dienst als angemessene Maßnahmen an (BayVGH, B.v. 28.4.2014, a.a.O. Rn. 21).

    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig den Gerichten vorbehalten ist, trifft diese als Kontrollorgan zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 22).

  • VG München, 20.06.2016 - M 5 S 16.1250

    Polizeibeamten wird Führung der Dienstgeschäfte nach Auftritt im Fernsehen

    Auszug aus VG München, 08.12.2016 - M 19L DA 16.5200
    Ein gegen die Untersagung der Dienstgeschäfte gerichteter Antrag des Antragsgegners auf vorläufigen Rechtsschutz blieb mit Beschluss des Verwaltungsgerichts ... vom 20. Juni 2016 (M 5 S 16.1250) erfolglos.

    Diese stellt die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat in Frage und geht von einem Fortbestehen des Deutschen Reichs aus; die Bundesrepublik Deutschland sei lediglich eine Firma und die Deutschen Bürger deren Personal, weshalb ein Personalausweis zu tragen sei (VG München, B.v. 20.6.2016 - M 5 S 16.1250 - Beschlussausfertigung S. 11).

    Aus den Äußerungen des Antragsgegners im Disziplinarverfahren und im Antragsverfahren M 5 S 16.1250, dessen Akten beigezogen wurden, ergibt sich nichts anderes.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2015 - 10 M 4/15

    Verletzung beamtenrechtlicher Dienstpflichten durch Negierung der Geltung des

    Auszug aus VG München, 08.12.2016 - M 19L DA 16.5200
    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hält im Falle eines Polizeibeamten, der das Gedankengut der "Reichsbürgerbewegung" vertritt, die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme für wahrscheinlich und hat keinen Zweifel daran, dass die Öffentlichkeit keinerlei Vertrauen in einen Polizeibeamten hätte, wenn sie wüsste, dass dieser die verfassungsmäßige Ordnung insgesamt in Frage stellt (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 21.5.2015 - 10 M 4/15 u.a. - juris Rn. 32).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VG München, 08.12.2016 - M 19L DA 16.5200
    Die Sicherung gefährdeter Interessen kann jedoch in besonderen Verfahrenslagen einen sofortigen Zugriff notwendig machen, der die vorherige Anhörung ausschließt (BVerfG, B.v. 16.6.1981 - 1 BvR 1094/80 - juris Rn. 52 ff.).
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